Erbitte Hilfe und Informationen zu folgender Anfrage:
Robinia comp Amp 5 Tropfen
Essigsäure 30% 10 Tropfen
Quellwasser ad 20 ml
Erbitte Hilfe und Informationen zu folgender Anfrage:
Robinia comp Amp 5 Tropfen
Essigsäure 30% 10 Tropfen
Quellwasser ad 20 ml
Hallo Frau Garbe,
warum sollte sich das nicht mischen lassen? Was denken Sie, was gegen die Machbarkeit spricht?
Problematischer ist hierbei wohl eher die pharmazeutisch geforderte Qualität des Quellwassers. Können Sie es in erforderlicher Qualität beziehen, um ein Arzneimittel herzustellen?
Alternativ die Rezeptur eventuell als Lebensmittel herstellen? Hier sind jedoch alle Auflagen zu beachten (wie in dieser Diskussion über Bachblüten-Mischungen) angesprochen.
Bin gespannt, was die Kollegen hierzu sagen.
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Hallo Frau Garbe,
die Herstellung ist unproblematisch. Das homöopathische Arzneimittel ist ebenfalls auf wässriger Basis, so dass es sich mit dem Wasser und der Essigsäure mischt.
Wie Frau Noah schon schrieb, ist Quellwasser kein Bestandteil mit pharmazeutischer Qualität. Hier sollte Gereinigtes Wasser verwendet werden. Die Lösung ist auch nicht konserviert, was die Aufbrauchsfrist auf 1 Woche bzw. 2 Wochen im Kühlschrank reduziert. Die Essigsäure ist kein Konservierungsmittel, auch wenn das gerne so angegeben wird.
Die Herstellung als Lebensmittel sehe ich kritisch, da es sich bei Robinia comp Ampullen um ein Arzneimittel handelt, was meiner Meinung nach nicht ohne weiteres umgewidmet werden darf.
Viele Grüße
Stefanie Melhorn
Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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Hallo,
das Herstellen von Lebensmitteln als Umgehungstatbestand sehe ich kritisch. Dann müssten sämtliche lebensmittelrechtlichen Vorgaben, inklusive Kennzeichnung, beachtet werden.
Und außerdem: Apotheken stellen grundsätzlich Arzneimittel her.
Der Tipp von Frau Dr. Melhorn, mittels gereinigtem Wasser ein AM herzustellen, ist eher zutreffend.
Vorweihnachtliche Grüße
Hans-Ulrich Thielmann
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