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Thema: Rx-Versandhandel

  1. #1
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    Rx-Versandhandel

    Hallo zusammen,

    da es im Moment ein heißes Thema ist und sich Prüfer auf so etwas gerne einlassen, habe ich mich gefragt wo genau der Rx Versandhandel eigentlich legitimiert ist.
    § 11a ApoG gilt streng genommen nur für apothekenpflichtige AM. Auch Punkt 3b im § 11a steht noch unter der Überschrift von apothekenpflichtgen AM.
    In §17 ApBetrO Abs. 2a wird ebenfalls auf §11a ApoG verwiesen, demnach nur eine Versandhandelserlaubnis für apothekenpflichtige AM. In §43 AMG wird auch nur auf das Apothekengesetz verwiesen.

    Was habe ich übersehen oder falsch interprtiert?

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

    Liebe Grüße

    Niklas

  2. #2
    Hallo Herr Köhl,

    soweit ich Ihre Frage nach der Legitimation für den Versandhandel verstanden habe, weise ich darauf hin, dass Apothekenleitern eine Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel auf der Grundlage des § 11 a ApoG auf Antrag erteilt wird. Eine Erklärung, dass sie die in § 11 genannte Voraussetzungen erfüllen (werden), gehört zum Antrag dazu.

    Wenn eine Apotheke ohne eine solche Erlaubnis beispielsweise Doppelherz (nicht apothekenpflichtig) von Hamburg nach München schickt, wäre dies kein Problem.

    War meine Antwort für Sie jetzt ausreichend, oder fehlt aus Ihrer Sicht noch etwas?

    Beste Grüße

    H.-U. Thielmann

  3. #3
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    Hallo Herr Thielmann,

    vielen Dank für die Antwort. Ihre Antwort hat mich darauf gestoßen noch einmal genau zu schauen was apothekenpflichtig nach AMG bedeutet.
    Diese sind nach §43 AMG auch verschreibungspflichtige AM (alle AM). Demnach gilt §11a für alle AM nach AMG §2.

    Vielen Dank

    Liebe Grüße

    Niklas

  4. #4
    Hallo Herr Köhl,

    da liegen Sie leider nicht ganz richtig.
    Auch freiverkäufliche AM (§ 43 AMG) fallen unter die Definition gem. § 2 AMG (Doppelherz, Klosterfrau-Melissengeist, div.Tees; kurz: das was man üblicher Weise im Drogeriemarkt im Gesundheitsregal findet). Vorsicht: Aber auch dort werden Produkte, die keine AM sind, angeboten. Für freiverkäufliche AM gelten die Vorschriften des § 11 a eben nicht.
    Tier-AM fallen ebenfalls unter den Begriff gem. § 2 AMG.
    Bestimmte Tier-AM (z. B.verschreibungspflichtige, für Lebensmittel liefernde Tiere) dürfen aber nicht versendet werden.
    Ebenfalls vom Versand ausgeschlossen sind die AM, die auf T-Rezepten verordnet werden (Thalidomid u. a.)

    Beste Grüße

    H.-U. Thielmann

    P. S. Für weitergehende Fragen dürfen Sie auch gerne zum Tel. greifen 02104/992277 oder Mail an: hans-ulrich.thielmann@kreis-mettmann.de

  5. #5
    Sorry Herr Köhl,

    da bin ich auf die falsche Taste geraten: es muss statt § 43 § 44 heißen

  6. #6
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    Hallo Herr Thielmann,

    vielen Dank für die gute Erklärung. Ich gaube jetzt habe ich die Zusammenhänge verstanden. Wenn noch weitere Fragen aufkommen, komme ich gerne auf Ihr Angebot zurück. Vielen Dank dafür.

    Liebe Grüße

    Niklas Köhl

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