Hallo,
die Frage nach der Plausibilität muss hier vorrangig über die therapeutische Sinnhaftigkeit beantwortet werden. Hierzu sollten Sie die regionale Arzneimittelinformationsstelle Ihrer Kammer ansprechen, die Ihren Schwerpunkt bei pharmakologisch-therapeutischen Fragen hat. U. U. ist wichtig, genauer in Erfahrung zu bringen, wo konkret die Zubereitung appliziert werden soll und ob sie sich gut entfernen lassen soll, was hier wahrscheinlich nicht der Fall sein wird.
Herstellungstechnisch sind kaum Probleme zu erkennen, da die Zubereitung wasserfrei ist. Polymyxin-B-sulfat, Hydrocortison und Oxytetracyclinhydrochlorid waren früher in einem Fertigarzneimittel (Terracortril® Salbe) mit gleicher Grundlage enthalten. Die anderen Bestandteile sind mit der Grundlage ebenfalls kompatibel. Instabilitäten, den pH-Wert betreffend, haben praktisch keine Relevanz. Für Zubereitungen mit Polymyxin-B-sulfat wird häufig die Aufbewahrung im Kühlschrank angegeben. Auch für eine wasserfreie Salbe mit Oxytetracyclinhydrochlorid ist das in den Standardrezepturen der DDR (SR) dokumentiert. Insofern erscheint die Empfehlung grundsätzlich sinnvoll. Sofern die Wirkstoffe, wie z. B. im Fall des Harnstoffs, nicht fein gepulvert sind, müsste ein Konzentrat der Wirkstoffe mit wenig Grundlage ggf. über die Salbenmühle gegeben oder eine "Nassvermahlung" mit Grundlage in einer rauen Reibschale versucht werden.
Abgesehen von der zu beurteilenden therapeutischen Sinnhaftigkeit ist bei Vielstoffrezepturen die Begrenzung der Aufbrauchsfrist empfehlenswert, entsprechend Abb. I.4.-1 in den Allgemeinen Hinweisen I.4. in DAC/NRF (Fall 5).
Viele Grüße
Antje Lein
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