Liebes Pharma4u-Team,
mich beschäftigt die Frage ob ein Austausch der Grundlage per se in Rezepturen zulässig ist. Insbesondere die Ung. emulsif. aquos bietet ja da einigen Spielraum.
Wenn zum Beispiel nach der Plausibilität der Wirkstoff kein Problem mit der SR (anionischer Emulgator) hat, kann dann einfach die nichtionische genommen werden obwohl die SR verordnet ist?
Genauso liegt der Fall ja bei den wasserhaltigen Linimenten.....
Muss im Falle des Austauschs der Arzt informiert werden?
Wo finde ich verlässliche Aussagen zu dem Thema?
Mir ist schon bewusst das evtl. eine Vielzahl von Ärzten über die Unterschiede der Emulgatoren nicht im Bilde sind bzw. nicht von der Existenz des entsprechenden "Gegenspielers" wissen, dennoch beschäftigt mich das Thema irgendwie.
Vielen lieben Dank schonmal.....
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