Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Chargendokumentation. Vor ein paar Tagen haben wir das Arzneimittel Synagis bestellt und haben vom Großhandel einen Infozettel mit geschickt bekommen auf dem "Chargendokumentation nach 6 Abs 2 GHBV" stand. Ist das jetzt neu, dass man auch Monoklonale Antikörper dokumentieren muss oder gilt das nur für bestimmte Präparate? Und wenn ja, in welcher Rechtsvorschrift finde ich Angaben dazu und wie lange muss ich die Dokumentation aufbewahren? Und was heißt "GHBV" ausgesprochen?
Vielen Dank im Voraus :-)
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