Hallo Anisaldehyd,

Ich würde sagen, dass die Patientin trotz Schwangerschaft das Medikament selber zahlen muss, da es ja nach Recherche nicht auf der Ausnahmenliste geführt ist.


Zitat Zitat von Oliver Scholle, MSc Beitrag anzeigen
Genau genommen heißt es im SGB V: "§ 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
Die Versicherte hat während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. [...] bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung Anm.: entfällt die Zuzahlung u.a. (Originaltext: finden § 31 Absatz 3, § 32 Absatz 2, § 33 Absatz 8 und § 127 Absatz 4 keine Anwendung)."

Dies gilt für Rx und Apothekenpflichtige, solange sie nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. Die in den Richtlinien I genannten Apothekenpflichtigen sind also selbstverständlich mit inbegriffen.
Wenn die Patientin das nicht glaubt, ihr einfach das quittierte Rezept mitgeben mit dem Hinweis, dass sie ja bei der Krankenkasse nachfragen kann, ob die es ihr erstatten.

Mfg und schönes Wochenende