Ist es verpflichtend Arzneimittelpackungen mit einem Apothekenetikett zu versehen?
Konnte leider nur Angaben über Rezepturarzneimittel finden.
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.![]()
Ist es verpflichtend Arzneimittelpackungen mit einem Apothekenetikett zu versehen?
Konnte leider nur Angaben über Rezepturarzneimittel finden.
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Hallo.
Nein, solange es sich um Fertigarzneimittel (FAM) handelt! Richtig, in der Apotheke hergestellte Rezeptur-Arzneimittel müssen auf dem Etikett den Namen derApotheke tragen.
Aber auch beim sogenannten auseinzeln, also bei der Abgabe von Arzneimitteln, die Teilmengen von FAM sind. Diese müssen nach § 14 ApBetrO u.a. mit demNamen und der Anschrift der Apotheke gekennzeichnet werden.
Beste Grüße.
Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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