Hallo zusammen,
ich habe hier ein Rezept über Prazosin 1mg N3.
Nun ist das AM in D ja nicht im Handel. Es muß also aus Belgien importiert werden.
Soweit ich mich entsinne, muß die GKV (hier die IKK classic) das genehmigen. Tut sie aber nicht, mit der Begründung, dass es keine Leistung der GKV sei.
Laut meinem Ravati Skript lautet §73, Abs. 3 AMG
muß erfüllt sein:
- das Medikament im Herkunftsland im Verkehr
- in geringen Mengen für eine einzelne Person
- hinsichtlich des Wirkstoffes und der Wirkstärke vergleichbare AM in D nicht im Handel
Das alles ist ja erfüllt.
Nun regelt der Rahmenvertrag nach §129 SGBV nichts zum Thema dieser Importe. Oder habe ich da etwas übersehen?
Danke und Gruß,
C. Stackmann
ps: schönes Wochenende!
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