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Hallo,
ich reihe mich ein - der Name ist wurscht, Reimport ist Reimport, egal wie er heißt. Ist "denen" doch egal, ob der Patient damit Probleme hat oder wir stundenlang Zeit mit der Überzeugungsarbeit, dass es trotz unterschiedlichem Namen das gleiche ist, verschwenden müssen.
"Pharmazeutische Bedenken" mache ich da auch hin und wieder geltend, aber immer als Text auf dem Rezept und immer mit "der 3" als Faktor!
Ihr Fall ist ja etwas anders gelagert. Ich würde trotzdem was draufschreiben, egal was Sie abgeben. Aus reiner Paranoia heraus. Für schlechte Zeiten. Man kann nie wissen, auf was für Ideen die Prüfstellen im Laufe des Jahres, das sie Zeit haben, noch so kommen. Und ein kurzer Text à la "Laut Rücksprache wegen Wirtschaftlichkeitsgebot Reimport xy abgegeben; Patient wurde aufgeklärt und kommt mit dem anderen Namen klar" kann auf jeden Fall nicht schaden...
Viele Grüße und schönes Wochenende!
Isoprop
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