Hallo,
ich habe gerade gehört, daß ich im Notdienst auch größere Packungen als die Verordneten abgegen dürfe.
Wenn z.B. N1 verordnet ist, ich aber nur N3 habe, dann die N3 zu Lasten der Krankenkasse abgegeben werden dürfe.
Mit der Begründung, daß die Versorgung des Patienten im Vordergrund stehe.
Nun sehe ich das eigentlich nicht so. Der Rahmenvertrag widerspricht dieser These m.E. eigentlich.
Habe ich da irgendetwas übersehen? Oder war das 'einstmals' so ??
Danke.
Christoph Stackmann
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