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Thema: Im Notdienst auch andere Mengen abgeben??

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Im Notdienst auch andere Mengen abgeben??

    Hallo,


    ich habe gerade gehört, daß ich im Notdienst auch größere Packungen als die Verordneten abgegen dürfe.
    Wenn z.B. N1 verordnet ist, ich aber nur N3 habe, dann die N3 zu Lasten der Krankenkasse abgegeben werden dürfe.

    Mit der Begründung, daß die Versorgung des Patienten im Vordergrund stehe.
    Nun sehe ich das eigentlich nicht so. Der Rahmenvertrag widerspricht dieser These m.E. eigentlich.

    Habe ich da irgendetwas übersehen? Oder war das 'einstmals' so ??

    Danke.

    Christoph Stackmann

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    ich habe gerade gehört, daß ich im Notdienst auch größere Packungen als die Verordneten abgegen dürfe.
    Wenn z.B. N1 verordnet ist, ich aber nur N3 habe, dann die N3 zu Lasten der Krankenkasse abgegeben werden dürfe.
    Es geht nicht einmal im umgekehrten Fall (Mengenkürzung), um die schnelle Versorgung des Patienten sicherstellen zu können.

    Alle Mengenänderungen bedürfen der ärztlichen Unterschrift.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    Dachte ich es mir doch. Danke.
    Dan frage ich mich nur, wo meine Kollegin das her hat.

    Schönen Tag noch,
    Christoph Stackmann

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,

    hinzu kommt noch, dass meist nicht nur eine Apotheke alleine Notdienst hat.

    Es gibt allerdings natürlich auch Gebiete in Deutschland, wo der Patient die maximale Entfernung von 30 km (ländlich) bzw 10 km (städtisch) fahren muss, und da gibt es sicherlich Schwierigkeiten im Notdienst

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    das ist wahr. Ich habe mal im Notdienst eine Kundin gehabt, welche die PiDaNa brauchte. Damals mußte ich sie und ihren Freund ins20 km entfernte Klinikum schicken, um ein Rezept zu bekommen.

    Aber ja, meistens ist man ja nicht die einzige Apotheke, die Notdienst hat. Das bedeutet aber nicht, daß die Kollegen die benötigte Packungsgröße haben.

    Rein "krankenkassen-rechtlich" könnte der Patient also nicht versorgt werden.

    Aber das ist was anderes ;-)

    Schönes Wochenende,
    Christoph Stackmann

  6. #6
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    Hallo,

    ich habe es in der Vergangenheit in zwei, drei Fällen so gemacht, dass ich die verordnete Menge rausgenommen habe (mit Blister zerschneiden), den Rest entsorgt und die größere Packung abgerechnet habe. Toitoitoi, bisher wurde noch nichts retaxiert; ich hab aber auch einen langen und herzzerreißenden (aber wahrheitsgemäßen!) Text mit aufs Rezept geschrieben.
    Ich würde es wieder tun. Wenn der Kunde sagt, er war schon in mehreren Notdienstapotheken, wenn es mitten in der Nacht zu Sonntag ist, wenn das wirtschaftliche Risiko nicht immens hoch ist, wenn die Packung sich nicht "regulär" auseinzeln lässt.

    Meine persönliche Meinung ist, dass das nicht retaxiert wird, wenn es sich um 2 Fälle in drei Jahren handelt.

    Und gedeckt vom Rahmenvertrag ist das Auseinzeln mit Abrechnung der größeren Schachtel in meinen Augen, wenn man das telefonische Okay des notdiensttuenden Arztes hat:

    Aus Rahmenvertrag §6 Absatz 2:
    "Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung), ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung der Auseinzelung zulässig, soweit zwischen den Partnern des Rahmenvertrages nichts anderes vereinbart ist."

    Natürlich ist das anders gemeint, aber erstens kann man es in so einem Fall trotzdem erstmal zur Argumentation verwenden und zweitens will ich den Retaxmenschen sehen, der einen Aufstand wegen 5 Euro für 4 weggeworfene Antibiotikatabletten anzetteln will...

    Viele Grüße
    Isoprop

  7. #7
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Isoprop,

    ich denke, dass das den KraKas egal ist. Die reatxieren auch geringere Beträge, wenn es denen passt.
    Und damit haben wir dann wieder den Stress, daß wir eine tolle Begründung schreiben müssen.
    ABER: Wenn man sich wie Sie sagen, das OK des Arztes geholt hat (was Sie ja taten) kann man sich m.E. sehr wohl auf §6 Abs. 2 des Rahmenvertrages beziehen. Das OK bestand ja. Ob ich allerdings die größere Packung dann in Rechnung stellen darf, das bezweifele ich.
    Ihre Begründung auf dem Rezept finde ich aber gut, denn so sollte ja klar sein, daß es sich wirklich um einen Notfall handelt
    Solange man das verargumetieren kann, sollte das passen.

    Danke und schönes Wochenende,
    Christoph Stackmann

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