Hallo Isoprop,

ich denke, dass das den KraKas egal ist. Die reatxieren auch geringere Beträge, wenn es denen passt.
Und damit haben wir dann wieder den Stress, daß wir eine tolle Begründung schreiben müssen.
ABER: Wenn man sich wie Sie sagen, das OK des Arztes geholt hat (was Sie ja taten) kann man sich m.E. sehr wohl auf §6 Abs. 2 des Rahmenvertrages beziehen. Das OK bestand ja. Ob ich allerdings die größere Packung dann in Rechnung stellen darf, das bezweifele ich.
Ihre Begründung auf dem Rezept finde ich aber gut, denn so sollte ja klar sein, daß es sich wirklich um einen Notfall handelt
Solange man das verargumetieren kann, sollte das passen.

Danke und schönes Wochenende,
Christoph Stackmann