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Thema: T-Rezepte einsenden

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    T-Rezepte einsenden

    Guten Abend,

    ich habe hier ein T- Rezept. Soweit so gut. Das muß nun binnen einer Woche ans BfArM gesendet werden. Auch gut.
    Nun meine Frage: Hat sich da ein Einschreiben bewährt? Oder reicht die "normale Post". Evtl als Paket (wegen Versicherung, das Medikament ist ja teuer)?

    Gruß,
    C. Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Guten Abend Herr Stackmann.

    Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie der Versand zu erfolgen hat. Richtig, innerhalb einer Woche müssen Sie. Beim BfArM heißt es dazu: "Nach dem Versand der Durchschriften des T-Rezeptes (Teil II) nach § 3a Abs. 7 AMVV an das BfArM ist das Datum des Versands aufzuzeichnen". Wie sie das nun aufzeichnen, bleibt Ihnen überlassen. Für eine gänzlich lückenlose Dokumentation empfiehlt sich tatsächlich ein Einschreiben mit Rückschein. Aber es reicht auch der normale Postweg, wenn Sie dokumentieren, wann Sie den Brief abgeschickt haben. Mit dem Teil des T-Rezeptes, das an das BfArM geht (Teil II), rechnen Sie ja nicht ab. Das ist ausschließlich für das T-Register bestimmt. Mit Teil I rechnen Sie ganz normal mit Ihrem Rechenzentrum ab. Rezepte sind ja beim Transport von der Apotheke zum Rechenzentrum versichert. Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Herr Frohn,
    vielen Dank für die Info!

    Gruß,
    C. Stackmann

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