Hallo,
seit der neuen ApoBetrO haben wir versucht, das Thema "Defektur" zu meiden- jetzt müssen wir uns doch wieder damit befassen.
Ich habe mich schon soweit eingelesen, benötige aber doch nochmal Unterstützung:
Die neue Ärztin im Haus empfiehlt ihren Patienten unregelmäßig aber durchaus mehrmals im Monat eine Teemischung, so dass wir diesbezüglich doch eine
kleine defekturmäßige Herstellung in Betracht ziehen ( ca. 10 Tee-Tüten pro Charge)
Soweit klar ist mir die Notwendigkeit von Herstellungsanweisung, Herstellungsprotokoll, Prüfanweisung, Risikobewertung und Prüfprotokoll.
Folgende Fragen habe ich dazu aber noch:
1. Ist auch eine Plausibilitätsprüfung nötig? ( abgesehen von Prüfung auf obsolete oder bedenkliche Teedrogen?)
2. Gilt die Teemischung als Fertigarzneimittel und ist eine Zulassung nötig bzw. muss die Herstellung angezeigt werden?
3.Könnte ich die Herstellung als FAM "umgehen", indem ich die Tüten erst fertig etikettiere, wenn ich sie abgebe ( Stichwort Bulkware) und hätte das
überhaupt Vorteile?
4. Sollten wir die Ärztin bitten, für diese Teemischung grüne bzw. Privatrezepte auszustellen, um die Notwendigkeit der Defektur in diesem Fall zu
dokumentieren? (Rezeptkopien)
5. Was ist sonst noch zu beachten?
Bezweifle jetzt schon, ob sich der ganze Aufwand für die paar Tee-Tüten lohnt...
Vielen Dank im voraus
A. Grewe
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