H361 (Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Muitterleib schädigen) ist ein Hinweis auf einen CMR-Stoff (hier: Reproduktionstoxisch). Bei H360 entfällt das "wahrscheinlich", D: beeinträchtigung der Entwicklung, F: beeinträchtigung der Fruchtbarkeit, klein geschrieben jeweils "Verdacht auf ...". In H361 dürfen nur Stoffe aufgenommen werden, die der 2 (alte Stufe: 3) der Reproduktionstoxizotät entsprechen.
So viel ist über den Stoff nicht bekannt, die genannten Vertreiber ordnen ihn H361 zu, andere stufen ihn als "nicht gefährlich" ein. Eine genaue Primärquelle, die zur Einstufung 361 (oder gar 360) führt, ist mir nicht bekannt. Möglicherweise wurden/werden Erkenntnisse analoger Substanzen für die Einstufung herangezogen.
Somit kann man "wählen", für welche Einstufung man sich entscheidet und welche Folgen dies für die Kennzeichnung nach Farbkonzept und Arbeitsschutz hat.
Ich empfehle, die Einstufung 361, Reproduktionstoxizität Stufe 2 (also im Tierversuch ermittelt (auch im Analogieschluss), möglicherweise auf den Menschen übertragbar) des SDB zu übernehmen und danach zu handeln.
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
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