Hallo Frau Schade,
auch mich würde die Ansicht der für Sie zuständigen Ü-Behörde (und ggf. der Rechtsabteilung Ihrer Kammer) interessieren. Haben Sie hier schon eine Antwort erhalten?
Nur ein Tipp zur BtM-Doku in der Apotheke --> dort ist es nicht ungewöhnlich, das BtM-FAM in Rezepturen eingearbeitet werden.
In der Doku sollte so etwas m.E. erkennbar sein, damit alle Dokumente harmonisiert vorliegen (z.B. auch mit den nach ApBetrO vorgeschriebenen wie Plausi, Herst.-Anw. und Herst.-Protokoll). Ein Vermerk "Rezeptur-Zwecke" o.ä. empfiehlt sich m.E.
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