Hallo tinagen,
Ich habe Ihre Frage in den Bereich "richtig taxieren" verschoben. Hier ist sie gut aufgehoben
Zitat Zitat von tinagen Beitrag anzeigen
wenn auf dem Rezept gebührenpflichtig angekreuzt ist und zusätzlich
auf dem Rezept Zuzahlungsbefreiung nach SGB V §24a steht?
Desweiteren stand noch die Diagnose mit auf dem Rezept, aber auch das die Krankeit schon vor der SS bestand.
Hierbei handelt es leider um einen unklaren Zuzahlungsstatus (auf diesem Rezept wird sowohl die Zuzahlung als auch die Zuzahlungsbefreiung angegeben). Wie Dr. Ravati bereits ausführte, ist die Zuzahlung für diese Verordnung zu erheben. Andernfalls sollte eine neue und eindeutige zuzahlungsfreie Verordnung ausgestellt werden.

Beste Grüße.
Maike Noah