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Thema: Betmiga

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Betmiga

    Hallo,

    ich habe hier eine Patientin, die Betmiga 25mg erhält. Sie bekommt noch so einige andere AM.
    Nun gehen die ja in D. außer Handel. Dürfen och vorhandene Packungen zu Lasten der gesetzl. KraKa abgegeben werden? Wenn ich die importiere, gehe ich recht in der Annahme, daß die KraKa nichts mehr übernehmen?

    Gruß,
    C. Stackmann

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Ok, hat sich erledigt.
    Laut AVWL muß ein Import von der Kasse extra genehmigt werden. Aber dann kann das Medikament zu Lasten der KraKa abgegeben werden.
    Gut für die Patientin.

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