Hallo,
diese Frage ist hier an der falschen Stelle gestellt, da es sich um eine konkrete Taxfrage handelt.
Maike Noah könnte sie entweder an geeignete Stelle schieben oder selbst beantworten?
Hier kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich woill es mal versuchen:
1. sie meinen wahrscheinlich § 24e(!)?
2. demnach entfällt die Zuzahlung gem. §§ 31-33 obwohl geb.-pflichtig angekreuzt ist, wenn:
"Die für die Leistungen nach den §§ 31 bis 33 geltenden Vorschriften gelten entsprechend; bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung finden § 31 Absatz 3, § 32 Absatz 2, § 33 Absatz 8 und § 127 Absatz 4 keine Anwendung."
Wenn die Erkrankung bereits vor der Schwangerschaft bestand ist dennoch die Frage ob es sich "Schwangerschaftsbeschwerden" handelt offen bzw. fraglich. Da ich das nicht sicher beurteilen kann würde ich sagen:
a) Gebühr berechnen oder
b) Arzt neues Rezept OHNE DIAGNOSE erstellen lassen! (hat der schon mal was von "ärztlicher Schweigepflicht" gehört. Eine Diagnose gehört bei Verordnung von Arzneimitteln generell nicht aufs Rezept!
Als sogenannte "rechtsdurchbrechende Norm" (gegen die Schweigepflicht seines Berufsrechts) NUR dann, wenn es gem. SGB V ausdrücklich gefordert wird (z.B. bei Hilfsmittel-Verordnungen).
aber wie schon erwähnt.. ich bin mir hier nicht ganz sicher - sorry
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