Hallo,
wir haben die Anfrage einer Zahnarztpraxis, die Natriumperborat (-Tetrahydrat)
als Reinsubstanz zum Bleichen von Zähnen (für die Walking-bleach-Methode) möchte.
Darf man das abgeben an berufsmäßige Verwender (mit Sicherheitsdatenblatt..) obwohl das in die CMR-Kategorie fällt???!
Ich finde es total schwierig, da über die Chemikalienverbots-Verordnung oder ähnliches eine ganz klare Aussage zu bekommen.
Die Methode scheint nach meinen Recherchen gängig zu sein.
Die Substanz ist als Chemikalie vom Großhandel zu bekommen.
Ich bin froh über jede Hilfe und danke im Voraus!
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