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Thema: Zuzahlung in der Schwangerschaft

  1. #1
    Premium-User
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    Zuzahlung in der Schwangerschaft

    Hallo,
    ist man in der SS von der Zuzahlung befreit, wenn auf dem Rezept gebührenpflichtig angekreuzt ist und zusätzlich
    auf dem Rezept Zuzahlungsbefreiung nach SGB V §24a steht?
    Desweiteren stand noch die Diagnose mit auf dem Rezept, aber auch das die Krankeit schon vor der SS bestand.
    Man ist doch nur von der Zuzahlung befreit, wenn die Krankheit durch die SS auftritt?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    diese Frage ist hier an der falschen Stelle gestellt, da es sich um eine konkrete Taxfrage handelt.
    Maike Noah könnte sie entweder an geeignete Stelle schieben oder selbst beantworten?

    Hier kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich woill es mal versuchen:
    1. sie meinen wahrscheinlich § 24e(!)?
    2. demnach entfällt die Zuzahlung gem. §§ 31-33 obwohl geb.-pflichtig angekreuzt ist, wenn:
    "Die für die Leistungen nach den §§ 31 bis 33 geltenden Vorschriften gelten entsprechend; bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung finden § 31 Absatz 3, § 32 Absatz 2, § 33 Absatz 8 und § 127 Absatz 4 keine Anwendung."
    Wenn die Erkrankung bereits vor der Schwangerschaft bestand ist dennoch die Frage ob es sich "Schwangerschaftsbeschwerden" handelt offen bzw. fraglich. Da ich das nicht sicher beurteilen kann würde ich sagen:
    a) Gebühr berechnen oder
    b) Arzt neues Rezept OHNE DIAGNOSE erstellen lassen! (hat der schon mal was von "ärztlicher Schweigepflicht" gehört. Eine Diagnose gehört bei Verordnung von Arzneimitteln generell nicht aufs Rezept!
    Als sogenannte "rechtsdurchbrechende Norm" (gegen die Schweigepflicht seines Berufsrechts) NUR dann, wenn es gem. SGB V ausdrücklich gefordert wird (z.B. bei Hilfsmittel-Verordnungen).

    aber wie schon erwähnt.. ich bin mir hier nicht ganz sicher - sorry
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo tinagen,
    Ich habe Ihre Frage in den Bereich "richtig taxieren" verschoben. Hier ist sie gut aufgehoben
    Zitat Zitat von tinagen Beitrag anzeigen
    wenn auf dem Rezept gebührenpflichtig angekreuzt ist und zusätzlich
    auf dem Rezept Zuzahlungsbefreiung nach SGB V §24a steht?
    Desweiteren stand noch die Diagnose mit auf dem Rezept, aber auch das die Krankeit schon vor der SS bestand.
    Hierbei handelt es leider um einen unklaren Zuzahlungsstatus (auf diesem Rezept wird sowohl die Zuzahlung als auch die Zuzahlungsbefreiung angegeben). Wie Dr. Ravati bereits ausführte, ist die Zuzahlung für diese Verordnung zu erheben. Andernfalls sollte eine neue und eindeutige zuzahlungsfreie Verordnung ausgestellt werden.

    Beste Grüße.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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