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Hallo,
In einen Normbereich zu stückeln ist leider nicht erlaubt. Dieses gilt laut Rahmenvertrag allerdings nur für Stückzahlverordnungen. Es sind 10 Stück verordnet, das ist das Problem. Wenn der Arzt die Verschreibung nun auf 2x N1 ändert, dann ist die Abgabe so Problemlos möglich. Oder er stellt zwei Rezepte aus, möglichst mit unterschiedlichem Ausstellungsdatum über je fünf Stück aus.
Gruß, C. Stackmann
Geändert von Christoph Stackmann (28.09.2015 um 18:43 Uhr)
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