Ich habe eine Frage zum Bonussystem:
Wir nutzen in unserer Apotheke das Paybacksystem. Dabei vergibt dieses bei allen nicht verschreibungspflichtigen AM Punkte auf den VK, auch dann, wenn das AM auf einem Kassenrezept verordnet wird (z.B ASS 100, oder BZ-Teststreifen, Lanzetten etc.).Der Bonus mit Payback entspricht ca. 1%.
Meine Frage ist jetzt, ob das erlaubt ist. Die Zuuzahlung darf man ja z.B. auch nicht erlassen & der Patient zahlt außerdem maximal einen Anteil, die Punkte bekommt er aber auf den vollen VK. Fallen die Paybackpunkte u. U. unter "Zugaben mit geringem Wert?"
Payback selbst sagt es ist o.k & ansonsten kann mir weder der LAV noch die Kammer eine klare Auskunft geben.
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