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Netttes Video!
Ihr Fall ist bei mir noch nie vorgekommen. Ich ddenke aber, daß wir auch hier die "Pille danach" nicht verweigern dürfen. Es handelt sich um ein ganz normales non- RX Medikament, wie Aspirin.
Wie würden Sie denn reagieren?
C. Stackmann
Geändert von Christoph Stackmann (21.08.2015 um 09:57 Uhr)
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Ich hatte den Fall im letzten Notdienst. Mann erscheint alleine. Frau war zu Hause beim Neugeborenen.
Ich habe verlangt mit der Frau zumindest telefonieren zu können-
Die Frau war aufgeklärt, hatte zwei Kinder, wusste über ihren Zyklus bescheid, hatte vor kurzem entbunden und einen Kondomunfall in der pillenfreien Zeit.
Für mich kein Problem in der Abgabe. Noch gefragt ob sie stillt, Thrombosen in der Familie - und die Pille dem Mann mitgegeben.
Bei einem Mann in "Zuhälteroptik" mit dubioser Geschichte und Nichterreichbarkeit der Frau hätte ich die Abgabe verweigert. Was mein gutes Recht ist. Oder besser: Meine Pflicht.
Es handel sich um kein RX, also muss ichs gar nichts. Eben WEIL es non RX ist. Ich kann ja auch die Abgabe von Aspirin problemlos verweigern. Notfalls habe ich halt "zufällig" übersehen dass ich schon ausverkauft bin. Oder habe einen Lagerfehler.
Davon abgesehen ist es nicht nur mein Recht, sondern meine Pflicht. Ich bin verpflichtet Missbrauch entgegenzutreten. Kontrahierungszwang bei RX hin oder her.
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Premium-User
Guter Punkt. Tja, die Lagerverwaltung im Computer ist auch nicht das, was sie nie war...
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