Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Sozialversicherungsabgaben im PJ.
Ich habe mal gehört, dass man als PiP keinen normalen Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss sondern im Studententarif geführt werden kann. Begründung war, dass das PJ ja noch zur Ausbildung gehört und in der Approbationsordnung vorgeschrieben ist. Ist das richtig?
Ich bin momentan schon selbständig gesetzlich versichert und zahle den Studententarif. Kann ich also während des PJ in diesen bleiben? Auch wenn ich im PJ exmatrikuliert sein werde? Wenn ja muss ich das ja dann auch dem Chef/der Chefin ab Arbeitsbeginn sagen, dass sie keinen KV-Beitrag zu zahlen brauchen, richtig?
Danke für Eure Hilfe!!
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