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Thema: Chargendokumentation bei Warenaustausch zwischen Haupt-und Filialapotheke

  1. #1
    Premium-User
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    Chargendokumentation bei Warenaustausch zwischen Haupt-und Filialapotheke

    Guten Tag!
    Ich hätte mal eine Frage: Muss die Charge auch dokumentiert werden, wenn der Warenaustausch zwischen Haupt- und Filialapotheke statt findet!? ApBetrO § 17 6c

    (6c) Apotheken dürfen von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen. Satz 1 wird nicht angewendet auf Arzneimittel,
    1.die gemäß § 52a Absatz 7 des Arzneimittelgesetzes im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs von Apotheken bezogen werden,
    2.die von Apotheken bezogen werden, für die dieselbe Erlaubnis nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 des Apothekengesetzes erteilt wurde,
    3.die von Apotheken gemäß § 11 Absatz 3 oder 4 des Apothekengesetzes bezogen werden dürfen,
    4.die nach Schließung einer Apotheke an einen nachfolgenden Erlaubnisinhaber nach dem Apothekengesetz weitergegeben werden oder
    5.die in dringenden Fällen von einer Apotheke bezogen werden; ein dringender Fall liegt vor, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und wenn das Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann.

    Generell würde ich sagen, daß das nicht der Fall ist, da Haupt- und Filialapotheke eine gemeinsame Betriebserlaubnis haben (s. 2.). Die Amtsapothekerin sieht das aber anders.....
    Vielen Dank vorab
    Dana Schreiner

  2. #2
    Premium-User
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    Moderator/Sachverständiger Dr.Peters scheint in Urlaub....
    Für den kleinen Warenaustausch reicht sicherlich eine Kopie der ursprünglichen GH-Rechnung. Geben Sie dem Amts-schimmel Zucker !
    Wenn die Hauptapotheke quasi als Großhändler für die Filialapotheke auftritt hat das vermutlich auch
    steuerrechtliche Aspekte.
    Welche Auflage zur Behebung des Mißstandes hat Ihnen die Aufsicht gemacht ?

    MfG

    G.Zück
    Geändert von Gerhard Zück (10.08.2015 um 13:34 Uhr)

  3. #3
    Premium-User
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    Guten Morgen,

    hier wird es kommentiert:

    http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=47787

    Wie die zahlreichen Filialverbünde das softwaremäßig umsetzen weiß ich nicht,
    am besten gleich SecurPharm anwenden, dann ist der AM-Sicherheit umfassend Genüge getan,
    bis hin zur Blackbox namens Patient.

    Schönes Wochenende

    G.Zück

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