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Moderator/Sachverständiger Dr.Peters scheint in Urlaub....
Für den kleinen Warenaustausch reicht sicherlich eine Kopie der ursprünglichen GH-Rechnung. Geben Sie dem Amts-schimmel Zucker !
Wenn die Hauptapotheke quasi als Großhändler für die Filialapotheke auftritt hat das vermutlich auch
steuerrechtliche Aspekte.
Welche Auflage zur Behebung des Mißstandes hat Ihnen die Aufsicht gemacht ?
MfG
G.Zück
Geändert von Gerhard Zück (10.08.2015 um 13:34 Uhr)
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