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Thema: Chargendokumentation bei Warenaustausch zwischen Haupt-und Filialapotheke

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  1. #2
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    Moderator/Sachverständiger Dr.Peters scheint in Urlaub....
    Für den kleinen Warenaustausch reicht sicherlich eine Kopie der ursprünglichen GH-Rechnung. Geben Sie dem Amts-schimmel Zucker !
    Wenn die Hauptapotheke quasi als Großhändler für die Filialapotheke auftritt hat das vermutlich auch
    steuerrechtliche Aspekte.
    Welche Auflage zur Behebung des Mißstandes hat Ihnen die Aufsicht gemacht ?

    MfG

    G.Zück
    Geändert von Gerhard Zück (10.08.2015 um 13:34 Uhr)

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