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Thema: Verschreibungspflichtige Medizinprodukte

  1. #1
    Premium-User Avatar von Viktoria Lemberg
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    6

    Verschreibungspflichtige Medizinprodukte

    Wie erfolgt die Preisbildung für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. (...und wo steht das..)
    Mir ist das beim Beispiel Otodolor Ohrentropfen Rp! PZN: 06400864 aufgefallen...
    In Taxa steht UVP: 8,49? und in Kasse 16,68?....

    Wer weiss da weiter...?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    452
    Sehr geehrte Frau Lemberg,

    ich bin auf diesem Gebiet leider auch kein Experte, aber meines Wissens sind die Preise gemäß den entsprechenden Lieferverträgen mit den Krankenkassen festgesetzt.
    Ich empfehle Ihnen sich nochmal an Ihre zuständige Kammer oder Verband zu wenden. Dort bekommen Sie bestimmt weitere hilfreiche Informationen.

    Hier auch ein Link zum GBA: https://www.g-ba.de/institution/sys/faq/84/. Dort finden Sie auch Informationen zu Medizinprodukten.

    Beste Grüße,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    322
    Hallo Frau Lemberg,

    bei von ihnen erwähnter PZN ist vom Hersteller nur der UVP aber kein Verkaufspreis gemeldet, da sich dieser wie Frau Funke schreibt, aus den individuellen Lieferverträgen ergibt. Nicht von allen Krankenkassen und nicht in allen Bundesländern werden Otodolor Ohrentropfen erstattet. Hier ist auch bei verschreibungspflichtigen Medizinprodukten zwischen "Verordnungsfähigkeit" und "Erstattungsfähigkeit" zu unterscheiden. Ihr EDV- System müsste ihnen diese Informationen allerdings liefern, sei es, dass kein Preis über die "Hilfsmittelliefervertäge" ermittelt werden kann oder aber auch je nach Krankenkasse Hinweise auf Genehmigungspflicht und Kostenvoranschlag kommen.
    Beispiel IK Nummer 108018519 in Schleswig-Holstein Abrechnung EK + 20 % = 7,64
    in Rheinland- Pfalz ==> Genehmigungspflicht und Kostenvoranschlag
    im Saarland ==> keine Abrechnung möglich.

    Ich hoffe, das hilft ihnen weiter.
    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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