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Thema: Muss Propylenglykol als Konservierung auf dem Etikett angegeben werden?

  1. #1
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    Frage Muss Propylenglykol als Konservierung auf dem Etikett angegeben werden?

    Guten Tag,
    ich bin mir nicht sicher, ob ich bei Rezepturen, die ich mit Propylenglykol konserviere, dieses auch als Konservierungsmittel auf dem Etikett angeben muss. Normalerweise müssen Konservierungsmittel ja immer angegeben werden, andererseits ist Propylenglykol laut NRF ja kein Konservierungstoff im herkömmlichen Sinne.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Hallo Herr Hauptmann,

    so ganz pauschal kann man es glaube ich nicht beantworten, da es auch auf die Darreichungsform ankommt.

    Hier die Links zu den entsprechenden Empfehlungen des DAC/NRF:

    1. Allgemeine Hinweise I.3.1: http://dacnrf.pharmazeutische-zeitun...Eebidx%3A3.%2A

    2. Kennzeichnung von Rezepturen: http://dacnrf.pharmazeutische-zeitun...ler&NRF_ID=820

    (hier speziell Punkt 4.2)

    3. Propylenglycol: http://dacnrf.pharmazeutische-zeitun...ler&NRF_ID=356

    (hier Punkt 2)

    Wir in der Apotheken handhaben die Kennzeichnung jedoch so, dass wir Propylenglycol unter Mengenangabe als Konservierungsmittel deklarieren, sofern als Konservierungsmittel eingesetzt. Ist aber nicht mehr zwingend notwendig, zumindest bei Rezepturen zur topischen Anwendung.

    Beste Grüße,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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