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Thema: Take-Home-Verschreibung

  1. #1
    Premium-User
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    Take-Home-Verschreibung

    Hallo Zusammen,

    ich würde gerne wissen , ob es BTM-rechtlich erlaubt ist, dass ein Arzt eine Take-Home-Verschreibung z.B. am 26.06.15 ausstellt und der Take-Home-Zeitraum auf dem Rezept dann mit 02.07.15-7.7.15
    angegeben wird?
    Und wo findet man einen entsprechenden Hinweis hierzu?
    Dies ist gängige Praxis bei einem benachbarten Arzt und ich würde gerne meine Approbation behalten ;-)

    Viele Dank schon jetzt für die Hilfe
    Grüße
    Geändert von Tiana Rehme (02.07.2015 um 13:50 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    das ist rechtlich durchaus kritisch (allerdings in der Praxis nicht unüblich).
    Da die BtMVV hierzu nicht konkret wird, seien auch Ihnen die FAQs der Bundesopiumstelle hierzu empfohlen
    http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=8
    Kapitel 22
    Allerdings wird auch hier nicht konkret auf diese Frage eingegangen. Allerdings ist es fraglich, ob die vorgesehene mind. einmal wöchentliche persönlich Konsultation durch den Arzt hier gewährleistet ist.
    Der mir leider gerade nicht vorliegende Kommentar zum BtM-Recht äußerst sich zu Ihrem Beispiel übrigens ablehnend (glaube ich... bin mir aber nicht mehr sicher) und begründet das indirekt.
    Also: ist nicht klar geregelt --> meine Empfehlung: Anruf Bundesopiumstelle --> Gespräch schriftlich dokumentieren
    (und hier mal posten, was die dazu gesagt haben)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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