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Thema: Buprenaddict richtig taxieren

  1. #1
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    Buprenaddict richtig taxieren

    Hallo,

    unsere Suchtambulanz möchte für einen Patienten gerne Buprenaddict(R) als Sicht- bzw. take-home Verordnungen mit Einzeldosen von 3mg ausstellen. Das BtM gibt es in 8mg, 2mg und 0,4mg, wobei die 2mg auch teilbaren sind.
    Nach Hilfstaxe können wir aber 3mg nicht abrechnen. Auch unsere EDV gibt eine Warnmeldung von sich.

    Kann mir jemand sagen ob 3mg überhaupt und wenn ja wie abzurechnen sind?

    MfG

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Kromke,
    Zitat Zitat von Christine Kromke Beitrag anzeigen
    unsere Suchtambulanz möchte für einen Patienten gerne Buprenaddict(R) als Sicht- bzw. take-home Verordnungen mit Einzeldosen von 3mg ausstellen. [...] wobei die 2mg auch teilbaren sind.
    Die Teilbarkeit wird auch im Beipackzettel vom Hersteller bestätigt, prinzipiell können somit höchstwahrscheinlich genau 3mg Einzeldosis erzielt werden.
    Ich denke aber, dass eine halbe SUT nicht aufbewahrt werden kann, um diese z.B. für die nächste Gabe zu verwenden. Da Sie planen, 3 mg abzurechnen, erwägen Sie die weitere Verwendung der halben SUT?

    Zitat Zitat von Christine Kromke Beitrag anzeigen
    Nach Hilfstaxe können wir aber 3mg nicht abrechnen. [ ...]Kann mir jemand sagen ob 3mg überhaupt und wenn ja wie abzurechnen sind?
    Fragen Sie bitte beim Hersteller nach, ob die halbe Tablette überhaupt aufbewahrt werden kann. Ich denke nicht, dass das geht. Daher müssen Sie auch bei Einnahme von 3mg jeweils 4mg entnehmen und höchstwahrscheinlich 1/2 SUT verwerfen. Dann müssten Sie diese meiner Auffassung auch abrechnen dürfen, dennoch würde ich mir hier eine Bestätigung seitens der GKV geben lassen, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Beste Grüße und halten Sie uns auf dem Laufenden.
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (24.06.2015 um 15:23 Uhr) Grund: Tippfehler
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Nach Rücksprache mit unserem Apothekerverband gestaltet sich die Abrechnung so, dass man 3,2mg nach Hilfstaxe abrechnen darf und 3mg wie verordnet abgibt. Dazu benötigt man keine weitere Genehmigung seitens der Krankenkasse.

    Die MedWiss Abteilung von Hexal meinte zum Thema Stabilität, dass es keine Untersuchungen bzw. Daten zum Halbieren der Tabletten gibt. Anmerkung der Mitarbeiterin von Hexal war, dass nichts gegen eine Lagerung der Tablette für einen Tag spricht und dies wohl allgemein bei Hexal so empfohlen wird. Dies ist natürlich bei Sublingualtabletten, welche feuchtigkeitsempfindlich sind, suboptimal.
    Für die Sichteinnahme spielt dies dann ja keine Rolle, da man den Rest abrechnet und verwerfen kann. Für die take-home Dosis ist das natürlich nicht zu realisieren.

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Kromke,
    Zitat Zitat von Christine Kromke Beitrag anzeigen
    Nach Rücksprache mit unserem Apothekerverband gestaltet sich die Abrechnung so, dass man 3,2mg nach Hilfstaxe abrechnen darf und 3mg wie verordnet abgibt. Dazu benötigt man keine weitere Genehmigung seitens der Krankenkasse.
    Mit 3,2mg meinen Sie 3mg? Das wäre dann allerdings ein ganz schönes Verlustgeschäft für Sie, da Sie in der Praxis jeweils 4mg entnehmen müssen. Was sagt denn Ihr Chef/ Chefin dazu? Wollen Sie nicht doch mit der betroffenenen GKV Rücksprache halten, ob Sie die 4 mg abrechenen dürfen? Ich verstehe nicht, warum die Apotheke hierbei auf den Kosten sitzen bleiben soll. Dass die Apotheke hierbei keinen großen Gewinn macht, ist ja wie so oft der Fall (Beispiel HiMi-Belieferung), aber ein Verlustgeschäft ist ja wohl besonders bitter. Hoffentlich findet sich eine akzeptable Lösung für Ihre Apotheke.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen Frau Kromke,
    Um 3 mg abzugeben, müssen sie ja eine 2 mg Tablette und 3 x 0,4 mg Tabletten hernehmen, wobei sie dann die eine 0,4 mg Tablette halbieren müssten, so dass sie dann auf 3 mg insgesamt kommen. Den Verwurf der einen 0,4 mg Tablette kompensieren sie damit, dass sie den Preis von 3,2 mg abrechnen. Alles andere ist nicht machbar.
    Sie sollten es aber dennoch mit der Kasse klären, dass auf dem Rezept 3 mg verordnet werden können, denn gemäß Hilfstaxe sind nur solche mg- Preise abgebildet, die durch die vorhandenen Stärken gestückelt werden können. Also 2,8 mg und 3,2 mg.
    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  6. #6
    Premium-User
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    Hallo, danke für Ihre Antworten. Laut Verband muss ich keine Rücksprache mit der Kasse (AOK Plus) halten, auch ist keine Genehmigung erforderlich. 3,2mg sind nach Verbandsangaben abrechenbar, obwohl nur 3mg abgegeben werden.

    mit freundlichen Grüßen

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