Laut Änderung der AMVV muss der Teil für das BfArM nun wöchentlich verschickt werden. Ist es richtig, dass Name und Anschrift des Apothekenhabers und der Name des verantwortlichen Apothekers auf der Durchschrift ergänzt werden müssen? Außerdem habe ich gelesen, dass der der Tag des Versendens des Durchschlages dokumentiert werden soll?! Stimmen diese Aussagen? Ich finde nichts dazu in der AMVV. Gelesen habe ich das Ganze bei Apotheke ad hoc.
Vielen Dank!
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