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Thema: T-Rezept

  1. #1
    Premium-User
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    T-Rezept

    Laut Änderung der AMVV muss der Teil für das BfArM nun wöchentlich verschickt werden. Ist es richtig, dass Name und Anschrift des Apothekenhabers und der Name des verantwortlichen Apothekers auf der Durchschrift ergänzt werden müssen? Außerdem habe ich gelesen, dass der der Tag des Versendens des Durchschlages dokumentiert werden soll?! Stimmen diese Aussagen? Ich finde nichts dazu in der AMVV. Gelesen habe ich das Ganze bei Apotheke ad hoc.

    Vielen Dank!

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo apotheker85,

    das BfArM hat zum Thema T-Rezepte eine sehr gute FAQ zusammengestellt: http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_...2D212.1_cid332


    Zitat Zitat von apotheker85 Beitrag anzeigen
    Ist es richtig, dass Name und Anschrift des Apothekenhabers und der Name des verantwortlichen Apothekers auf der Durchschrift ergänzt werden müssen? Außerdem habe ich gelesen, dass der der Tag des Versendens des Durchschlages dokumentiert werden soll?!
    Sie sehen dort, dass es sich um eine Bitte des BfArM handelt:
    Für Auswertungszwecke bittet das BfArM die Apotheken und Krankenhausapotheken um ein ordnungsgemäßes Ausfüllen der T-Rezepte. Bei der Abgabe der Arzneimittel sind auf der Verschreibung (Teil I) und auf der Durchschrift der Verschreibung (Teil II) unter Berücksichtigung der Regelungen des § 17 Abs. 6 ApBetrO folgende Angaben zu machen:

    8. Abgabedatum in der Apotheke (vgl. § 17 Abs. 6 ApBetrO)
    9. gültige Pharmazentralnummer (PZN) (vgl. § 17 Abs. 6 ApBetrO)
    10. Faktor (Anzahl der Packungen)
    11. Apotheken-Nummer / IK (Apotheken und Krankenhäuser haben ein Institutionskennzeichen = IK)
    12. Name oder Firma des Inhabers der Apotheke und deren Anschrift (vgl. § 17 Abs. 6 ApBetrO)

    Ferner bittet das BfArM um den Aufdruck des Apothekenstempels auf der Rückseite der Durchschrift (Teil II)
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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