Hallo Frau Kromke,
Die Teilbarkeit wird auch im Beipackzettel vom Hersteller bestätigt, prinzipiell können somit höchstwahrscheinlich genau 3mg Einzeldosis erzielt werden.
Ich denke aber, dass eine halbe SUT nicht aufbewahrt werden kann, um diese z.B. für die nächste Gabe zu verwenden. Da Sie planen, 3 mg abzurechnen, erwägen Sie die weitere Verwendung der halben SUT?
Fragen Sie bitte beim Hersteller nach, ob die halbe Tablette überhaupt aufbewahrt werden kann. Ich denke nicht, dass das geht. Daher müssen Sie auch bei Einnahme von 3mg jeweils 4mg entnehmen und höchstwahrscheinlich 1/2 SUT verwerfen. Dann müssten Sie diese meiner Auffassung auch abrechnen dürfen, dennoch würde ich mir hier eine Bestätigung seitens der GKV geben lassen, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Beste Grüße und halten Sie uns auf dem Laufenden.
Maike Noah
Lesezeichen