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Thema: BTM Dokumentation

  1. #1
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    BTM Dokumentation

    Wie ist der korrekte Weg?

    Wenn ich für einen Kunden ein BTM bestelle und es länger als eine Woche in der Apotheke liegt, ist es dann korrekt, es mit dem Datum auszutragen, an dem es tatsächlich abgegeben wurde, oder muss es an dem Tag der Bestellung gleich ausgetragen werden.

  2. #2
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    Da das Rezept ja auch nur eine begrenzte Gültigkeit hat würde ich daraus einen Abholer machen. D.h. direkt Rezept bedrucken und abverkaufen und austragen. Wann der Patient es abholt wäre für mich irrelevant. Anders sieht es aus wenn du noch kein Rezept in der Hand hast. Dann würde ich das Btm im Bestand lassen und sobald der Kunde mit dem Rezept kommt natürlich auch abverkaufen.
    Mfg

  3. #3
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    Hallo,

    auch für die Abgabe gilt der Zeitraum der Gültigkeit, d. h. Abgabetag + 7 Tage! D. h. der Kunde kann das Btm nicht beliebig später abholen! Austragen aus der Kartei muss man immer am Abgabetag, also nicht am Tag der Bestellung - wie wollen Sie so entstandene Differenzen (ausgetragen, weil bestellt und Abholung vorhanden, aber Abholung noch nicht erfolgt, also Btm noch im Schrank) dem Pharmazierat erklären??? Das bedeutet auch, wenn der Kunde am letzten Tag der Gültigkeit kommt und das Btm bestellt werden muß, dass er es direkt am Folgetag abholen muss!
    Dr. Ravati möge mich verbessern...
    Grüße
    C. Wegener

  4. #4
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    Vielen Dank für die Antworten!!

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    ich denke, dass alles richtig beantwortet worden ist.
    Zur Frau Wegeners Meinung: Auch der mir vorliegende Kommentar zum BtM-Recht wertet die Auslegung eher streng.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  6. #6
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    Frage Tipps gesucht ... Btm-Abgabe innerhalb 7+1

    Hallo!

    Stapeln sich deswegen in Apotheken die nicht rechtzeitig abgeholten Betäubungsmittel? Und wie erkläre ich dem Patienten, der am Samstag mit dem noch gültigen Rezept in der Apotheke steht, dass ich ihm am Montag das zu bestellende Betäubungsmittel nicht mehr aushändigen darf?

    Ich verstehe den Gesetzestext ja durchaus auch so, aber das kann doch nicht der Sinn der Sache sein?

    Wenn der Patient dann z.B. nicht selbst verschuldet an der rechtzeitigen Abholung scheitert - was dann?

    Wie erklären wir denn das dem Patienten?

    Viele Grüße

    Hendrik

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Brunn,
    Zitat Zitat von Hendrik Brunn Beitrag anzeigen
    Stapeln sich deswegen in Apotheken die nicht rechtzeitig abgeholten Betäubungsmittel?
    Ist das eine theoretische Frage? Bei uns in der Apotheke stapeln sich keine BtM.
    Selbst wenn es keine Aku- sondern Folgemedikation ist, benötigt der Patient diese in der Regel so bald, dass er das bestellte Medikament in der Regel zügigabholt- bei uns eigentlich immer am gleichen oder maximal nächsten Tag.
    Eine Ausnahme bilden bei uns am ehesten die ADHS Patienten. Hier kennt man seine Pappenheimer jedoch und erinnert dann bereits bei der Bestellung, dass aufgrund der begrenzten Rezeptgültigkeit eine Abholung im angemessen Zeitrahmen erfolgen muss.

    Zitat Zitat von Hendrik Brunn Beitrag anzeigen
    Wenn der Patient dann z.B. nicht selbst verschuldet an der rechtzeitigen Abholung scheitert - was dann?
    An was genau denken Sie da? Ein Grund, der mir einfällt, wäre, dass der Patient sich das Rezept vom Arzt zuschicken lässt und die Post streikt, so dass es mit der Frist knapp wird. Glücklicherweise hat dieser Tage -soweit ich weiß-niemand 8 Tage auf seine Post warten müssen.
    Dies wäre jedoch dann höchst unerfreulich für den Patienten, so dass es sicherlich von Vorteil ist, bei BtM-Rezepten einen nähergelegenen Arzt zu haben.

    Zitat Zitat von Hendrik Brunn Beitrag anzeigen
    Wie erklären wir denn das dem Patienten?
    Hier hat sicher jede/r PTA/ Apotheker eine gute Idee für Sie. Wir können hier gerne sammeln, vielleicht kommen noch andere interessante Wortmeldungen hinzu.

    Meine Methode: Es handelt sich bei diesen Medikamenten zum einen um stark wirksame, aber zum anderen vor allem um Medikamente mit starkem Missbrauchspotential. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er die Verschreibung und Abgabe so streng reglementiert!

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    ja, das sind alles Hinweise die für die Praxis sehr nützlich sind :-).
    Außerdem merkt es ja in Grunde nur selten jemand. Wenn das Datum der Bedruckung im Zeitfenster liegt. Der Rest ist eher Auslegungssache (wie eher strng ausgelegt im BtM-Recht-Kommentar oder bei der Meinung von Frau Wegener). Letztlich müssen SIE das verantworten. Wenn Sie zweifeln: einen Tipp von mir!
    "Am aller regelkonformsten sollten Sie in der Apotheke im BtM-Recht sein"!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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