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Thema: Retax Omniflora N

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Retax Omniflora N

    Guten morgen zusammen,

    wir haben hier eine Voll -Retax der BKK Melitta Plus über Omniflora N HKP 50 Stück für ein Kind Jahrgang 2004.
    Begründung: "Keine Therapiegerechte Packungsgröße."

    Omniflora Aktu 50 Stück sind allerdings als N2 eingeordnet. Mein System schlägt den Preis der KK zu, da es sich ja um ein Kind handelt.

    Ich muss gestehen, ich bin da irritiert. Entweder macht die BKK Murks, oder aber die EDV....
    Gru,
    C. Stackmann

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,

    was genau steht denn auf dem Rezept bzw wie hat der Arzt verordnet?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,
    Auf dem Rezept steht nichts weiter. Oder meinen Sie etwas Bestimmtes?
    Die Begründung lautet: "Der abgegebene Artikel besitzt keine therapiegerechte Packungsgröße gem. Packungsgrößenverordnung und ist folglich
    nicht Bestandteil der Leistungen der GKV."

    Verordnet ist "Omniflora H HKP 50 St" zuLasten der BKK Mellitta Plus (IK 103726081)
    Der Patient ist Jahrgang 2004, also noch ein Kind.
    Omniflora ist bei mir als apothekenpflichtiges AM gekennzeichnet.

    Soweit ich in Erfahung bringen konnte, "wird Omniflora N als traditionelles AM von den Kassen nicht erstattet". Dann frage ich mich aber auch,
    warum das nicht in der EDV abgebildet ist.

    Vielen Dank schon mal,
    C. Stackmann

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Verordnet ist "Omniflora H HKP 50 St"
    Ja, genau diese Info meinte ich. Meine erste Intention war, dass auf dem Rezep evtl keine konkrete Menge verordnet war.

    Tatsächlich ist der Knackpunkt hier jedoch, dass es sich, wie Sie bereits herausgefunden haben, um ein traditionelles AM handelt.
    Merkwürdig ist hierbei jedoch die Retax-Begründung der BKK: "keine therapiegerechte Packungsgröße". In diesem Fall, würde ich bei Ihrem Apothekerverband nachfragen, ob dieser aufgrund der unpassenden Begründung eine Chance für eine Retax-Einspruch sieht.

    Wenn Sie das Ergebnis hier posten, freue ich mich sehr.

    Viel Erfolg und beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    das ist bereits erfolgt. Ich werde das Rezept an die Retax- Stelle schicken.

    Nun frage ich mich eines: Hätte mich die EDV nicht darauf hinweisen müssen/können?? Wie reagiert ihr System, so es nicht ASYS ist,
    wäre das interessant.
    Wenn der Fehler in de Abda-Datenbank liegt, sind dann nicht die "Datenlieferanten" zu retaxieren?

    Einen schönen Feierabend Ihnen,
    C. Stackmann

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Wie reagiert ihr System, so es nicht ASYS ist
    Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, bin gerade nicht in der Apotheke, sorry.

    Vielleicht mag ein anderer Kollege/in etwas dazu sagen?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
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    Hallo,

    also unsere EDV (Lauer Fischer) gibt folgende Warnmeldung ab:

    "Zur vorliegenden Arzneimittelpackung ist keine Normgröße hinterlegt. Eine Erstattung durch die GKV ist ausgeschlossen, wenn der Inhalt die höchste nach Packungsgrößenverordnung für das Arzneimittel zulässige Menge übersteigt" danach die obligatorische Frage wem der Preis berechnet werden soll.

    mfg
    i.V. Lukas Messerschmidt

  8. #8
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Interessant.
    Der Einspruch war übrigens erfolgreich, wie ich am Rande mitbekommen hatte.

  9. #9
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    Liebe Kolleginnen , Liebe Kollegen,

    bin noch neu hier, finde das Forum aber sehr informativ. Nur eine kurze Frage à propos Omoniflora N, wie sieht es da eigentlich mit Salviathymol N aus?
    Ich habe gerade mit Überrraschung festgestellt, dass es sich hierbei auch um ein Arzneimittel , wahrscheinlich mit Zulassung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel handelt. Wird dieses von der GKV bezahlt?

  10. #10
    Hallo Herr Vogelsgesang,
    willkommen bei pharma4u. Zunächst die Bitte, neue Themen auch als neue Themen im Forum zu eröffnen. Das erleichtert Ihnen und Ihren Kollegen den Überblick und die Suche.
    Zum Thema Erstattungsfähigkeit von apothekenpflichtigen Arzneimitteln finden Sie alle wichtigen Informationen im AM-Liefervertrag sowie bei uns im Tax-ikon, hier unter O wie OTC-Arzneimittel. https://www.pharma4u.de/apotheker/datenbanken/tax-ikon
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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