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Thema: Sondennahrung zu Lasten der GKV

  1. #1
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    Sondennahrung zu Lasten der GKV

    Liebes pharma4u- team,

    vor kurzem bin ich durch Zufall darauf gestoßen,
    dass man als Apotheke nutrini hyperkalorische Nahrung in Form von reiner Sondennahrung nur abrechnen lassen kann,
    wenn man mit der jeweiligen Kasse einen Vertrag abgeschlossen hat.
    Auf dem Rezept wurde vom Verordner lediglich erwähnt, dass der Patient unter einer Schluckstörung leide.
    Nirgends war das Wort Sondennahrung vermerkt. Ich dachte, ich bin als Apotheker nicht prüfpflichtig?!

    Nun teilte mir die Krankenkasse mit, dass keine der monatlich abgegebenen nutrini- Kartons bezahlt wird. Weil wir halt keinen
    Vertrag bis dato hatten.
    Den Vertrag habe ich mir jetzt zukommen lassen. Scheinbar lässt sich die Versorgung nur mit enteraler Nahrung
    nicht von der Versorgung mit den restlichen Hilfsmitteln zur Sondennahrung entkoppeln. Somit ist der Vertrag sehr umfangreich
    und stellenweise unrealistisch für eine öffentliche Apotheke zum umsetzen.
    zum Beispiel: Der Leistungserbringer hat die Versorgung sicherzustellen, auch wenn der Patient in ein anderes
    Bundesland zieht!,...

    Wer hat Erfahrung mit dem Vertrag zur Belieferung von Sondennahrung?
    Auf was muss ich als Apotheke nun besonders achten?
    Und haben ich wirklich keine Möglichkeit die vielen abgegebenen nutrini- Kartons mir doch noch bezahlen zu lassen?

    Ich freue mich auf eure Beiträge zu diesem Thema!

  2. #2
    Hallo Frau Schöne,
    bei Nutrini handelt es sich meiner Meinung nach um kein Hilfsmittel sondern ein Lebensmittel. Daher scheint unklar, ob ein gesonderter Vertrag, der explizit die Abgabe von Hilfsmitteln regelt auch hier Anwendung finden kann. Ich rate Ihnen dringend in diesem Zusammenhang mit Ihrem Apothekerverband Kontakt aufzunehmen.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Ulrich M. Brunner Beitrag anzeigen
    bei Nutrini handelt es sich meiner Meinung nach um kein Hilfsmittel sondern ein Lebensmittel. Daher scheint unklar, ob ein gesonderter Vertrag, der explizit die Abgabe von Hilfsmitteln regelt auch hier Anwendung finden kann.
    Es ist richtig, dass es sich bei Nutrini selbst nicht um ein HiMi handelt, aber Frau Schöne hat recht, dass Sondennahrung gemeinsam mit den HiMi wie Pumpen, Überleitstücke ect in einem Vertrag zur enteralen Ernährung geregelt ist.

    Wir sind in der Apotheke beispielsweise auch bezüglich der AH-Versorgung einem solchen beigetreten. Man muss sich das allerdings gut überlegen, weil beispielsweise durch Vertragsbeitritt (zumindest bei uns bei der AOK Hessen) die Abrechnungspreise für Nahrung niedriger sind als wenn man dem Vertrag nicht beigetreten wäre - auch wenn wir Trinknahrung an nicht-Sondenpatienten abgeben.

    Zu expliziten Vertragsfragen kann ich Herrn Brunners Rat nur unterstützen, sich an den Apothekerverband zu wenden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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