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Thema: Angaben auf Rezept

  1. #1
    Premium-User
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    Angaben auf Rezept

    Guten Morgen,

    vielleicht kann mir hier mal jemand meine Frage beantworten: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein gültiges Rezept Name und Berufsbezeichnung des
    verschreibenden Arztes enthalten muss. Nun liegt mir ein Rezept einer Institutsambulanz vor, dass lediglich Namen und Anschrift der
    Institutsambulanz enthält, aus dem in keinster Weise der verschreibende Arzt hervorgeht. Desweiteren habe ich einen ähnlich gelagerten Fall mit
    einem Rezept eines Medizinischen Versorgungszentrums.

    U. Morgenstern

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Morgenstern,

    Zitat Zitat von Ursula Morgenstern Beitrag anzeigen
    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein gültiges Rezept Name und Berufsbezeichnung des
    verschreibenden Arztes enthalten muss. Nun liegt mir ein Rezept einer Institutsambulanz vor, dass lediglich Namen und Anschrift der
    Institutsambulanz enthält, aus dem in keinster Weise der verschreibende Arzt hervorgeht.
    Da liegen Sie richtig.
    Nachzulesen und geregelt ist dies in der AMVV:
    § 2
    (1) Die Verschreibung muss enthalten:
    1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person)
    Beste Grüße und eine schönen 1.Mai.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Günter Wickop
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    Aus dem KV-Rundschreiben:
    "In Krankenhäusern, Universitätskliniken und Notfallambulanzen fehlt der Name des verordnenden Arztes häufig im Arztstempel. Er ist dann handschriftlich und leserlich zu ergänzen, damit die Apotheke nicht regressiert werden kann oder um eine Änderung des Rezeptes bitten muss. Denn das ist für alle Beteiligten aufwendig."
    Bei uns haben diese Einrichtungen daher inzwischen meistens pro Arzt einen Stempel "Dr. XY" - oder schreiben Ihren Namen in Druckbuchstaben dazu....

    Außerdem gibt es ja auch noch die "lebenslange Arztnummer".... und das Buch Retaxfallen aus dem DAV hat ja bisher "nur" 622 Seiten !!
    Viele Grüße Günter Wickop

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