Guten Morgen,
vielleicht kann mir hier mal jemand meine Frage beantworten: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein gültiges Rezept Name und Berufsbezeichnung des
verschreibenden Arztes enthalten muss. Nun liegt mir ein Rezept einer Institutsambulanz vor, dass lediglich Namen und Anschrift der
Institutsambulanz enthält, aus dem in keinster Weise der verschreibende Arzt hervorgeht. Desweiteren habe ich einen ähnlich gelagerten Fall mit
einem Rezept eines Medizinischen Versorgungszentrums.
U. Morgenstern
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