Hallo Frau Morgenstern,
Da liegen Sie richtig.
Nachzulesen und geregelt ist dies in der AMVV:
Beste Grüße und eine schönen 1.Mai.§ 2
(1) Die Verschreibung muss enthalten:
1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person)
Maike Noah
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