Hallo Frau Morgenstern,

Zitat Zitat von Ursula Morgenstern Beitrag anzeigen
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein gültiges Rezept Name und Berufsbezeichnung des
verschreibenden Arztes enthalten muss. Nun liegt mir ein Rezept einer Institutsambulanz vor, dass lediglich Namen und Anschrift der
Institutsambulanz enthält, aus dem in keinster Weise der verschreibende Arzt hervorgeht.
Da liegen Sie richtig.
Nachzulesen und geregelt ist dies in der AMVV:
§ 2
(1) Die Verschreibung muss enthalten:
1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person)
Beste Grüße und eine schönen 1.Mai.
Maike Noah