Hallo Frau Eckert
Für den Eigenbedarf gelten für den Zahnarzt die gleichen Regeln wie für seinen Praxisbedarf oder das Rezept für den Patienten.
Das stimmt allerdings so nicht. Benzodiazepine zu verschreiben ist dem Zahnarzt nicht grundsätzlich untersagt. Eine Idikation wäre z.B. die Beruhigung des Patienten bei Zahnaztphobie.
Mit besten Grüßen
Maike Noah
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