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Thema: Dauermedikation von Codein (Tussoret) und Midazolam (Rudotel)

  1. #1
    Premium-User Avatar von Viktoria Lemberg
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    Dauermedikation von Codein (Tussoret) und Midazolam (Rudotel)

    Wie wird die Dauermedikation der Kombination dieser beiden Medikamente bewertet? Interaktion...gegenseitige Wirkungsverstärung... eventl. Missbrauch ...???

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Dauermedikation von Codein und Medazepam

    Hallo,
    diese Anfrage habe ich für Frau Dr. Kresser übernommen.
    Rudotel enthält Medazepam, ein lang wirksames Benzodiazepin. Der Wirkstoff selbst wird schnell zu Diazepam und weiteren
    Metaboliten verstoffwechselt; insgesamt ist mit einer Plasmahalbwertszeit von bis zu 150 Stunden zu rechnen. Dadurch
    entstehen dann Überhangeffekte, die zu erheblichen Reaktionsbeeinträchtigungen nach dem Aufwachen führen können. Ein
    weiteres Hindernis für eine Langzeitbehandlung ist das bekannte schnelle Zur-Abhängigkeit-Führen, sowohl in psychischer als
    auch in physischer Hinsicht. Wenn die Benzodiazepine länger angewendet werden, kann es nach plötzlichem Absetzen
    infolge eines Rebounds zu Schlaflosigkeit, Angstzuständen, zentralnervösen Störungen, etc. kommen. In der Fragestellung
    war keine Angabe zu der Person, die die beiden Medikamente bekommen soll. Wenn die Person älter ist, kann durch die
    muskelrelaxierende Wirkung der Benzodiazepine eine Sturzgefahr resultieren. Außerdem steht Medazepam auch auf der
    PRISCUS-Liste der für Über-65-Jährige ungeeigneten Medikamente.
    Von den verordnenden Ärzten sind für Benzodiazepine die folgenden Richtlinien zu beachten, die unter Berücksichtigung von
    Veröffentlichungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und der Arbeitsgemeinschaft
    Neuropsychopharmakologie und Pharmakopsychiatrie formuliert wurden:
    1. Sorgfältige Indikationsstellung!
    2. Bei Patienten mit einer Abhängigkeitsanamnese ist besondere Vorsicht geboten. In der Regel keine Verschreibung.
    3. In der Regel kleinste Packungseinheit verordnen.
    4. In möglichst niedriger, aber ausreichender Dosierung verordnen. Dosis möglichst frühzeitig reduzieren bzw. Dosierungsintervall
    in Abhängigkeit von der Wirkungsdauer vergrößern.
    5. Therapiedauer vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten vereinbaren und Behandlungsnotwendigkeit in kurzen Zeitabständen
    überprüfen. Eine Therapiedauer von länger als zwei Monaten ist wegen des mit der Dauer der Benzodiazepineinnahme steigenden
    Risikos einer Abhängigkeitsentwicklung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Es gibt Abhängigkeit auch ohne
    Dosissteigerung sowie die sogenannte "Niedrigdosis-Abhängigkeit"!
    6. Innerhalb der Therapiedauer möglichst frühzeitig schrittweise Dosisreduktion (Ausschleichen) bzw. Vergrößerung des
    Dosierungsintervalls, um Entzugssymptome, wie z.B. Unruhe, Angst, Schlafstörungen, delirante Syndrome oder Krampfanfälle
    zu vermeiden.
    7. Aufklärung des Patienten, dass Benzodiazepine keinesfalls an Dritte weiterzugeben sind.
    8. Verordnungen von Benzodiazepinen sollten vom Arzt stets eigenhändig ausgestellt und dem Patienten persönlich ausgehändigt
    werden.
    9. Beachtung der Fach- und Gebrauchsinformation sowie der einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
    10. Alle Abhängigkeitsfälle über die jeweiligen Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe dem Bundesinstitut für
    Arzneimittel und Medizinprodukte zur Kenntnis bringen.
    All diese Gründe sprechen schon gegen eine Langzeittherapie mit dem Benzodiazepin allein.
    Auch Codein soll in der Regel nicht länger als max. 2 Wochen eingesetzt werden. Codein wird im Körper zu bis zu 20% in Morphin
    umgewandelt, das auch eine sedierende Wirkung hat. Bei Eingabe an der Apothekenkasse wird zwar keine direkte Interaktion
    angezeigt, aber die ungute Wirkung zweier Präparate, die auf Dauer müde und abhängig machen können, müsste auch dem
    betroffenen Patienten einleuchten.
    Viele Grüße,
    Heike Döhler

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