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Thema: Arbeitsvertrag Notdienst abgegolten

  1. #1
    Premium-User
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    Arbeitsvertrag Notdienst abgegolten

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Ich habe den typischen Arbeitsvertrag indem die Notdienstvergütung mit 13% übertariflicher Bezhalung abgegolten ist.

    Mein Startgehalt Betrug Tarif plus 13%, im Arbeitsvertrag steht aber nur die Summe des Zuschlags, heißt, dass ich bei einer Tariferhöhung immernoch den gleichen Zuschlag bekomme (selbst schuld), was aber nun natürlich bedeutet, dass ich keine 13% übertariflicher Bezahlung bekomme und somit auch die Notdienste vergütet bekomme. Das leuchtet mir alles ein.

    Da ich aber Filialleiterin bin und ein Filialleiterzuschlag bekomme für meine Aufgaben als Filialleiter -> "Gehaltszulage", ist nun meine Frage: Inwieweit berührt dies die Notdienstzulage. Betrachtet man das Gesamtgehalt, dann wären es ja wieder über 13%? Zählt die Filialleiterzulage extra, weil ich damit ja eher für die Filialleiteraufgaben bezahlt werden soll und nicht für den Notdienst.
    Das ganze ist etwas schwierig.

    Danke

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau renner,

    wenn die Zulage an eine Aufgabe gekoppelt ist und dies im Arbeitsvertrag auch so gekennzeichnet ist, dann ist die zulage nicht zu berücksichtigen. Ich würde also die Zulage eher nicht zu den 13% zählen. Ist aber Auslegungssache.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank!

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