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Thema: Praxisbedarf

  1. #1
    Premium-User
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    Praxisbedarf

    Wie taxiere ich 5 x 25 g Glucosemonohydr. welches ich in 50 g Schraubdeckelkruken einwiege als Praxisbedarf zu Lasten
    der gesetzlichen Krankenkasse?
    Wir kommen auf keinen gemeinsamen Nenner bzw. Preis.

  2. #2
    Hallo Frau Endres,
    diese PC-Verordnungen (vermutlich zwecks Glucosetoleranz-Screening in einer Frauenarzt-Praxis?) führen immer wieder zu Diskussionsbedarf zwischen Arzt und Apotheke. Leider regelt die Vereinbarung Ärzte/Krankenkassen diesen Fall eindeutig. Korrekt taxiert werden darf nur die Gesamtmenge, also 125g Glucosemonohydrat (nach Hilfstaxe als unverarbeiteter Stoff) ohne Gefäß. Damit wird diese Rezeptur für die Apotheke leider zum Draufzahlgeschäft. Ich sehe jedoch keine anderen Möglichkeiten. Außer sie liefern dem Arzt entgegen seinem Wunsch die 125g in einem Gefäß, und bitten anschließend sogar noch um Rückgabe der Kruke.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  3. #3
    Premium-User Avatar von wombeline
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    Müssen es denn Kruken sein?
    Dürfen es nicht auch Flachbeutelchen sein?

  4. #4
    Premium-User Avatar von Stefanie Gantz
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    In was es gefüllt wird, ist ja letztendlich Sache von euch oder der Praxis, was die sich wünschen. Ich würde versuchen, das günstigste Gefäß zu nehmen.

  5. #5
    Premium-User
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    Vielen Dank für die Antwort! Das sieht noch anders aus als erwartet.

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