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Loperamid unter 2 Jahre
Hallo! Ich habe im Moment nur eine Frage, die mir vielleicht jemand in Kürze beantworten kann.
Loperamid ist für Kinder unter 2 Jahren nicht zugelassen.
ANGENOMMEN, ein Arzt schreibt die Tropfen für ein einjähriges Kind auf,
dürfte oder müßte ich es beliefern, wenn ich vorher Rücksprache mit dem Arzt nehmen und ihn auf den Umstand aufmerksam machen würde, er aber drauf bestünde, dass das Kind die Tropfen haben soll?
Darf ich es ablehnen, das Rezept zu beliefern?
In welchem Paragraphen ist das genau festgehalten?
Wie ist der Umgang mit dem Arzt bei Kontraindikationen grundsätzlich? Darf er alles wollen und müssen wir alles abgeben, auch wenn Bedenken da sind?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!!!
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§ 17 ApBetrO
(5) Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Der Apotheker hat jede Änderung auf der Verschreibung zu vermerken und zu unterschreiben oder im Falle der Verschreibung in elektronischer Form der elektronischen Verschreibung hinzuzufügen und das Gesamtdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleiben unberührt.
Auf jeden Fall auf dem Rezept dokumentieren, falls der Arzt rigoros darauf besteht.
Aber in diesem Fall würde ich es auf gar keinen Fall abgeben, bei Kindern unter 2 Jahren ist die Blut-Hirn-Schranke noch nicht so ausgeprägt, sodass es zu zentralen Opiod-Nebenwirkungen kommen kann.
Viele Grüße
Kristina Verhoeven
Geändert von Kristina Verhoeven (21.01.2015 um 17:23 Uhr)
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