Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Anliegen bezüglich Notdienst und Urlaubsanspruch. Und zwar möchte ich ab diesem Jahr nebenbei Notdienste in einer Apotheke und der dazugehörigen Filiale übernehmen. Nun sind für dieses Jahr 39 Notdienste abwechselnd in beiden Apotheken vorgesehen, sowie an Heiligabend und Silvester. Im Vertrag sind 3 Urlaubstage (freie Nachtdienste) aufgelistet. Ich weiß nicht genau, wie man in dem Fall die Urlaubsregelformel anwenden kann um dieses auszurechnen. Stimt das so oder habe ich einen Anspruch auf 5,5 freie Tage, wie bei einer Stelle, in der ich einen Tag pro Woche arbeiten würde?
Sie würden mir sehr helfen.
ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Krause
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