wie verhält man sich richtig, wenn ein Fertig-AM in einer Rezepturverordnung enthalten ist u. die Herstellerfirma kein Analysenzertifikat
erstellt.
wie verhält man sich richtig, wenn ein Fertig-AM in einer Rezepturverordnung enthalten ist u. die Herstellerfirma kein Analysenzertifikat
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Hallo Frau Metzker,
Fertigarzneimittel die in Rezepturen verwendet werden, müssen nicht als Ausgangsstoff (gemäß §11 ApBetrO) geprüft werden. Sie benötigen also kein Analysenzertifikat und können FAM in Rezepturen ohne weiteres verwenden.
Anders verhält es sich bei Kosmetika (Bsp. Wolff® Basis Creme). Hier ist der Nachweis der pharmazeutischen Qualität nach ApBetrO erforderlich. Das heisst Sie benötigen ein chargenbezogenes Analysenzertifikat und müssen die Identität prüfen. Einige Firmen geben hierzu inzwischen sehr gute Hilfestellungen.
Beste Grüße,
Susanne Funke
Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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