Hallo an alle Moderatoren und Webkolleg-Rezepturler, und einen guten Rutsch! Danke für die tolle Betreuung!
Also irgendwie hatte ich das Aufstellen einer Substitutionsaustauschliste so verstanden, dass bei therapeutisch heiklen Wirkstoffen eine Umstellung des Patienten nicht mehr erfolgen darf und wir ohne die Pharm.bedenken Nr. das bisherige beibehalten dürfen im Sinne des Therapieerfolges und der Sicherheit. Und irgendwie wird wiedereinmal der schwarze Peter an die Apotheke weitergegeben, die dann neue Rezepte holen muss.
Die Ärzte verordnen oft ja gar nicht die richtige Firma.
Wenn ich in der Kundendatei sehe. dass dort eine andere stand, oder der Kunde mir die alte Packung zeigt, handel ich dann im Sinne der Inkraft gesetzten Liste, wenn ich austausche. Da ist der Sinn irgendwo verloren. und die Wahrscheinlichkeit, die richtige Firma konstant zu bekommen, sinkt dann eher.
Sehe ich dann richtig, ich handele laut In Kraft getretener Liste und gefährde die Patienten eventuell?
Wiesooft nicht wirklich nachzuvollziehen.
Wir haben uns jetzt das Formular aus dem DAP Retaxforum heruntergeladen und informieren die umliegenden Ärzte nochmal.
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