Wir stehen als SAPV-versorgende Apotheke vor dem Problem, Schmerzpumpen nach der neuen ApoBO im Reinraum befüllen zu müssen. Neben vielen rechtlichen Unklarheiten interessiert uns im Moment zur Herbeiführung einer politischen Lösung Folgendes:
Allgemein wird von allen Kolleginnen und Kollegen gesagt, dass bei BTM-Rezepturen, im Gegensatz zu anderen Parenteralia (Zytostatika oder parenterale Ernährung), nicht andere Apotheken oder Herstellungsfirmen mit der Herstellung beauftragt werden dürfen.
Wo wird dieser Ausschluss gesetzlich geregelt?
Mit freundlichen Grüßen
Claus Rycken
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