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Thema: Nach Schwangerschaft weiter wie vorher?

  1. #1
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    Nach Schwangerschaft weiter wie vorher?

    Hallo Herr Hassel,

    es ist noch nicht so weit, aber es wäre ja schön zu wissen, was einen erwartet: Wie ist das, wenn man nach Tarif eingestellt ist und irgendwann schwanger ist, wann geht es dann weiter?
    Nach 4 Monaten Mutterschutz? Und geht es genauso weiter wie bisher, also z.B. 40 Std? Wenn mann dann nur nch 20 Std arbeiten will, hat man dann automatisch Anspruch auf reduzierte Arbeitszeit? Oder hat man nur die Wahl: 40 Std wie bisher oder neu verhandeln mit Risiko der Kündigung?

    Wenn man länger als 4 Monate zu Hause blieben will, ist das danach echt ohne Gehalt?

    Jana

  2. #2
    Premium-User Avatar von connieto
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    Hallo Jana,
    der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet bei einer "Einlingsschwangerschaft" 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin (Ausnahmen Zwillinge, Frühchen...). In dieser Zeit (also ca. 14 Wochen) zahlt dir die Krankenkasse einen Anteil als Mutterschutzlohn und in der Regel zahlt der Arbeitgeber den Rest dazu, so dass du in dieser Zeit keine Gehaltseinbußen hast.
    Nach der Geburt reicht man beim Arbeitgeber die geplante Elternzeit ein - bis zu 3 Jahre. "Normalfall",also üblich, ist zum Beispiel 1 Jahr (ab Geburt gerechnet!).
    In der Elternzeit gibt es auf Antrag das Elterngeld vom Amt. Es basiert auf deinem Netto-Gehalt im Jahr vor der Geburt und entspricht in etwa 2/3 davon. Bei 2 Jahren Elternzeit gibts nur den halben Betrag verteilt auf die 2 Jahre. ...
    Nach dem Wiedereinstieg in der gleichen Firma hast du erstmal 4 Monate Kündigungsschutz.
    Arbeitszeittechnische Grundlage ist die Weiterbeschäftigung wie vorher, auf Nachfrage ist aber auch Teilzeit möglich.

    Vielleicht erstmal ein grober Überblick...
    Gruß
    Connie

  3. #3
    Premium-User
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    Hierzu noch mal eine Nachfrage. Eine Freundin, die jetzt schwanger ist, bangt um ihren Job. Nach einen Jahr Babypause will sie teilzeit wieder einsteigen. Nun meint sie aber, dass ihr Arbeitgeber sich darauf nicht einlässt und sagt: Voll oder gar nicht. Er brauche keine Teilzeitkraft, nur volle Mitarbeiter.
    Kann man das machen, dass man nur einen Vollzeitjob anbietet?

    Danke
    Jana

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Bosch,

    das hängt von der Beschäftigtenzahl in der Apotheke ab. Wenn in der Apotheke(Hauptapotheke und Filialen werden zusammen gerechnet) mehr als 15 Personen(ohne Azubis/Praktikanten) beschäftigt sind, dann besteht ein Teilzeitanspruch der Elternzeitlerin. Bis 15 Beschäftigte besteht nur der Anspruch, wieder so beschäftigt zu werden, wie vor der Elternzeit.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Zitat Zitat von connieto Beitrag anzeigen
    Hallo Jana,
    der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet bei einer "Einlingsschwangerschaft" 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin (Ausnahmen Zwillinge, Frühchen...). In dieser Zeit (also ca. 14 Wochen) zahlt dir die Krankenkasse einen Anteil als Mutterschutzlohn und in der Regel zahlt der Arbeitgeber den Rest dazu, so dass du in dieser Zeit keine Gehaltseinbußen hast.
    Nach der Geburt reicht man beim Arbeitgeber die geplante Elternzeit ein - bis zu 3 Jahre. "Normalfall",also üblich, ist zum Beispiel 1 Jahr (ab Geburt gerechnet!).
    In der Elternzeit gibt es auf Antrag das Elterngeld vom Amt. Es basiert auf deinem Netto-Gehalt im Jahr vor der Geburt und entspricht in etwa 2/3 davon. Bei 2 Jahren Elternzeit gibts nur den halben Betrag verteilt auf die 2 Jahre. ...
    Nach dem Wiedereinstieg in der gleichen Firma hast du erstmal 4 Monate Kündigungsschutz.
    Arbeitszeittechnische Grundlage ist die Weiterbeschäftigung wie vorher, auf Nachfrage ist aber auch Teilzeit möglich.

    Vielleicht erstmal ein grober Überblick...
    Gruß
    Connie
    Hallo,

    ich möchte nur kurz klar stellen, dass der besondere Kündigungsschutz zusammen mit der Elternzeit endet, es gibt keinen nachwirkenden Schutz von 4 Monaten.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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