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Thema: Angaben von Therapiereichweiten auf Rezepten

  1. #1
    Premium-User Avatar von Zuhal Hassanoglou
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    Angaben von Therapiereichweiten auf Rezepten

    Hallo, in unserer Apotheke kommen öfters samstags Rezepte aus Krankenhäusern, wo statt Packungsgrößen die Therapiedauer aufgeschreiben ist z.B. Antibiotikum als Saft 3 x 5ml für 14 Tage.
    Wie verhält man sich richtig? : ruhig die ausreichende Anzahl an Packungen mitgeben oder nur die kleinste Einheit da offiziell keine Packungsgröße verordnet ist.

    Danke schonmal vorab für eure Antworten

  2. #2
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    Hallo,

    nach Gesetzeslage: keine Packungsgröße angegeben --> kleinste im Handel befindliche Packung. Sollte natürlich über das Wochenende auch ausreichend sein. Man könnte allerdings handschriftlich vermerken, welche Packung angemessen ist (also kleines 1x1: 3x5ml = 15ml x14 Tage = 210ml) und die entsprechende Menge abgeben und taxieren - ist allerdings m. E. nicht ohne Retaxrisiko. Ich würde die kleinste Packung abgeben und den Patienten, der dann sicherlich einen Befund für den Hausarzt hat, am Montag zur Nachverordnung in die Praxis schicken.

    Grüße
    C. Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  3. #3
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    Hallo,
    vom Bayerischen AV gab es vor ca. 2 Wochen ein Rundschreiben zu diesem Thema. Demnach hat sich der BAV mit den KK geeinigt, dass bei fehlender Packungsgröße und fehlender Stärke nicht zwangsläufig die kleinste Packung und schwächste Dosierung abgegeben werden muss. Wenn es logisch begründbar ist (z.B. lt. Kundenkarte andere Stärke, Reichdauer) darf auch eine andere Stärke und Packungsgröße (passendere) abgegeben werden. Bedingung hierzu: es muss alles auf dem Rezept vermerkt und erklärt werden.

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