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Thema: Stabilisieren

  1. #1
    Premium-User Avatar von engelapotheke
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    Stabilisieren

    Hallo,
    muss ich, wenn ich eine Rezeptur mit Citronsäurelösung stabilisiere, dies auf dem Etikett vermerken? Auch wenn es von dem Arzt nicht verordnet wurde? Kann ich das noch immer ohne Rücksprache des Verodners dazugeben, wenn es der Stabilisation dient?

    MfG Tanja Martin

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    Zusätze, die der Stabilisierung einer Rezeptur dienen, können ohne Rücksprache des Verordners erfolgen, wenn sie keine eigene arzneiliche Wirkung entfalten. In die vom Arzt verordnete Rezepturformel müssen diese Stoffe nicht aufgenommen werden, aber sie müssen auf dem Etikett alle Stoffe angeben, die in der Rezeptur enthalten sind, d. h. Ihr Etikett sieht folgendermaßen aus:
    Rezepturformel des Arztes (vom Rezept abgeschrieben)
    und der Hinweis:
    außerdem enthalten: "Citronensäure-Lsg. 0,5%" oder "Milchsäure, Natriumlactat oder "konserviert mit Sorbinsäure 0,1%" oder, oder...
    Sie müssen solche Zusatzstoffe nur nach der Art und NICHT nach der Menge deklarieren, aber angeben müssen Sie sie.
    Hilfreich ist dazu auch immer ein Blick ins NRF, da steht alles gut beschrieben drin

    Schönes Wochenende!
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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