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Thema: Arbeitszeitkonto und Urlaub

  1. #1
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    Arbeitszeitkonto und Urlaub

    Hallo,

    hier noch ein paar persönliche Fragen hinterher...


    Bei meinem Arbeitgeber habe ich quasi ein Arbeitszeitkonto. Angestellt bin ich für 25h/ Woche, arbeite aber nur 21h/Woche. Diese Minusstunden werden dann meist durch seinen Urlaub, in dem ich meinen Arbeitgeber allein vertrete ausgeglichen. Ein richtiges Arbeitszeitkonto wie im Bundesrahmentarifvertrag angeben, wo man schriftlich wöchentlich die Stundenanzahl erfasst und abzeichnen lässt, wird nicht geführt. Es ist eher so, dass ich mir die Stunden für mich zur Sicherheit in einen Jahreskalender eintrage und dann alle 3-4 Monate einfach vorzeige. Abzeichnen tut er dies aber nicht.


    Dazu habe ich ein paar Fragen:

    - Es ist richtig, dass mein Arbeitgeber mir, falls Ende des Jahres noch Minusstunden übrig sind, die Gelegenheit geben muss die bis
    Ende März des nächsten Jahres abzuarbeiten?
    - Was ist, wenn ich ihn immer mal wieder darauf anspreche, meinerseits mich also bemüht habe, und trotzdem 20, 30 oder sogar
    über 40h doch noch übrig sind? Habe ich dann wirklich das Recht die ersatzlos zu streichen, so wie auch nicht genommener Urlaub
    verstreichen würde? Und wenn ja, was ist, wenn der Arbeitgeber dies nicht akzeptieren will?



    Und, weil dies jetzt sehr akut ist, da mein Arbeitgeber bald eine Antwort will:

    Er gibt mir immer etwa zu dieser Zeit Bescheid wie er das nächste Jahr Urlaub machen möchte. (Die Mitarbeiter sollen ihre Urlaubswünsche später abgeben...) Diesmal hat er mir den Zettel einfach so als er nach Hause ging in die Hand gedrückt mit dem Kommentar, dass die 2 markierten Zeiträume auf jeden Fall schon feststehen würden...habe mir das dann abends angesehen. Der eine Zeitraum ist sein Sommerurlaub. Also kein Problem ist ja auch so abgesprochen. Der andere allerdings ist ein Wochenende auf das ein Feiertag montags folgt. Der Samstag des Wochenendes ist mein freier Samstag!

    Kann mein Arbeitgeber aufgrund des "Arbeitszeitkontos" einfach so von mir verlangen, dass ich an diesem Tag arbeiten muss? Er kann ja nicht einfach davon ausgehen, dass ich dann da bin bzw. zur Verfügung stehe. Zumal dies ja für mich mal ein verlängertes Wochenende wäre und vielleicht ja selbst wegfahren möchte oder eventuell ja auch schon gebucht haben könnte, da ich ja eigentlich davon ausgehe, dass ich meine freien Samstage so gestalten kann wie ich möchte...



    Tut mir leid, dass das jetzt so viel geworden ist, aber das brennt mir echt auf der Seele. Es wäre toll, wenn mir jemand schnell antworten könnte.

    Vielen, vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Cat81

  2. #2
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    Habe jetzt auch nochmal in meinen Arbeitsvertrag gesehen...

    In § 4 Arbeitszeit ist unter a) Wochenarbeitszeit 25h festgelegt und der Punkt b) Jahresarbeitszeitkonto ist komplett gestrichen.

    Weiß nicht ob das von Belang ist, deshalb wollte ich es nochmal kurz ergänzen.

    Cat81

  3. #3
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    Hallo,

    weiß jemand, ob Herr Hassel zur Zeit in Urlaub ist? Kann vielleicht jemand anderes helfen?


    Gruß

    Cat81

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,

    wenn der Punkt "Arbeitszeitkonto" in Ihrem Arbeitsvertrag gestrichen wurde, dann ist der Tarifvertrag gar nicht anwendbar in diesem Punkt. Oder besteht eine beidseitige Tarifbindung?
    Ansonsten hängt die Handhabung der Minusstunden von der betrieblichen Übung ab. Der Arbeitgeber muss natürlich Gelegenheit zur Aufarbeitung der Minusstunden geben, allerdings nicht bis März. Der Anspruch auf Nacharbeitung der Minusstunden verjährt grundsätzlich erst in drei Jahren.

    Jetzt ist, wenn ich das richtig verstanden habe, die Vereinbarung dahingehend, dass Sie 4 Stunden pro Woche zusätzlich bezahlt bekommen, ohne dass Sie dafür arbeiten. Die aufgesparten Stunden sollen dann im Rahmen der Urlaubsvertretung aufgebraucht werden.
    Dann ist ja vereinbart, dass Sie die Urlaubsvertetung übernehmen und dazu gehören auch die Samstage, es sei denn, freie Samstage sind irgendwo schriftlich im Arbeitsvertrag vorgesehen.
    Ganz generell kann ein Arbeitgeber übrigens immer die Samstagsarbeit anordnen, es sei denn, die Arbeitstage sind im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt. Dabei ist eine gewisse Ankündigungszeit zu beachten, normalerweise ca. 2 Wochen vorher.
    Meines Erachtens bleibt also der Weg zu Ihrem Chef mit der Bitte, seine Urlaubszeiten vorher mit Ihnen abzusprechen (hätte er tun sollen).

    Und jetzt noch eine Anmerkung ganz generell: Ich halte diese Vereinbarungen, dass zunächst Gehalt für eine Urlaubsvertretung als Vorschuss gezahlt wird für äußerst ungünstig. Sie führt in der Praxis fast immer zu Problemen. Besser ist es, Urlaubsvertetungen immer wenn sie anfallen extra zu vergüten.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  5. #5
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    Hallo Herr Hassel,

    vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen. Das hilft mir sehr weiter, um mit meinem Arbeitgeber das Problem zu besprechen.

    Gruß
    Cat81

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