Hallo zusammen!
Heute habe ich ein Rezept über eine Babywaage vorgelegt bekommen.
Der Kundin habe ich gesagt, dass sie das selber bezahlen muss. Dennoch wollte ich mich mal schlau machen.
Bin bei meinen Recherchen einmal auf der Homepage der AOK auf die Aussage gestoßen, dass eine Babywaage als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zählt und daher nicht von der GKV übernommen wird.
http://www.aok.de/bundesweit/leistun...threadId=21322
Andererseits hab ich noch einen älteren Arzneiliefervertrag eines anderen Bundeslandes (wir sind in NRW, Nordrhein) gefunden, wo es eine Preisvereinbarung für den Verleih von Babywaagen gab. https://www.aok-gesundheitspartner.d...rag_010108.pdf
In aktuellen Verträgen habe ich nichts mehr gefunden, also war das nur früher oder nur in Niedersachsen mit den Primärkassen so.
Oder weiß jemand noch mehr?
Viele Grüße
Kristina Verhoeven
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